Welche Strafen drohen, wenn man nach Cannabis Konsum auf einem e-Scooter angehalten wird?
Immer wieder fallen Zeitungsartikel auf, in denen beschrieben wird das Ordnungskräfte besonders junge Leute auf einem Elektroscooter anhalten, die Cannabis konsumiert haben. Klar, die flotten Flitzer liegen im Trend und stehen gefühlt an jeder Ecke herum. Besonders in den den Ballungszentren der Städte, wo viel gefeiert und ausgegangen wird, sind die Roller omnipräsent. Wen verwundert es, wenn da auch mal jemand der zuviel getrunken hat oder einen Haschisch Joint graucht hat mit löstdüst.
Aber das Fahren der E-Scooter ist weder alkoholisiert noch unter Einfluß von berauschendem Cannabis erlaubt. Hohe Strafen drohen hier. Es gelten die gleichen Regeln, wie beim führen eines Autos. Für Alkohol gilt, das wenn Sie also alkoholisiert mit dem E-Tretroller fahren und dabei einen Alkoholwert von 0,5 Promille erreichen bzw. überschreiten, dann erfüllt das den Tatbestand einer Ordnungswiedrigkeit. Sie können mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro und zwei Punkten rechnen und zusätzlich einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Also aufgepaßt, nicht trinken und oder kiffen. Die Einnhame am Steuer bzw. Lenker ist nicht erlaubt und gefährdet zudem andere Verkehrsteilnehmer. E-Scooter sind schneller als man denkt und können, wie einige Beispiele zeigen bei unsachgemäßer Handhabung zu schlimmen Unfällen führen.
Das gilt aber nur für das THC im Cannabis. Es gibt ja heutzutage auch jede Menge CBD Produkte, die aus der weiblichen Hanfpflanze gewonnen werden. Dieses Cannabidiol wirkt nicht berauschend und ist erlaubt. Solches CBD-ÖL soll gegen Kopfschmerzen helfen, bei Stress oder Schlaflosigkeit. Diese Produkte können Sie ohne weiteres konsumieren und am Strassenverkehr teilnehmen. Nur eben keine psychoaktiven Cannabinoide.
Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Fahrt!