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E-Scooter zu zweit: Warum das Trittbrett-Sharing teuer und gefährlich wird

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E-Scooter zu zweit: Warum das Trittbrett-Sharing teuer und gefährlich wird

E-Scooter zu zweit: Warum das Trittbrett-Sharing teuer und gefährlich wird

Wer abends durch die Innenstädte läuft, kennt das Bild: Zwei Menschen drängen sich kichernd auf dem schmalen Trittbrett eines E-Scooters, um den restlichen Heimweg gemeinsam zurückzulegen. Oft steckt schlichte Bequemlichkeit dahinter, manchmal der Versuch, sich die Freischaltgebühr für einen zweiten Leih-Roller zu sparen. Auch morgens vor den Kindertagesstätten sieht man immer wieder Eltern, die ihren Nachwuchs schnell zwischen sich und die Lenkstange klemmen.

Was nach einer harmlosen und pragmatischen Lösung für kurze Wege aussieht, ist auf deutschen Straßen jedoch streng verboten. Die Fahrt zu zweit ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein massives Sicherheitsrisiko, das neben einem Bußgeld auch empfindliche Konsequenzen beim Versicherungsschutz nach sich ziehen kann.

Die eKFV macht keine Kompromisse

Die rechtlichen Spielregeln für E-Scooter sind in Deutschland klar definiert. Mit der Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) im Jahr 2019 wurden die elektrischen Flitzer offiziell in den Straßenverkehr integriert. Ein Blick in den Gesetzestext beseitigt jede Unklarheit: E-Scooter sind ausnahmslos als Einsitzer zugelassen.

Die Verordnung lässt hier keinerlei Interpretationsspielraum. Es spielt absolut keine Rolle, ob das zulässige Gesamtgewicht des Herstellers theoretisch unterschritten wird, weil beide Personen sehr leicht sind. Auch das Argument, dass auf dem Trittbrett doch ausreichend Platz für vier Füße sei, hat vor dem Ordnungsamt keinen Bestand. Sobald sich mehr als eine Person auf dem Fahrzeug befindet, erlischt die Betriebserlaubnis für diese spezifische Fahrt.

Die Physik lässt sich nicht austricksen

Dass der Gesetzgeber hier so hart durchgreift, hat wenig mit Bürokratie und sehr viel mit Unfallprävention zu tun. E-Scooter sind durch ihren kurzen Radstand, die winzigen Reifen und den ohnehin schon hohen Schwerpunkt physikalisch sensible Konstrukte. Sie sind exakt auf die Fahrdynamik und das Gewicht einer einzelnen, mittig stehenden Person abgestimmt.

Stellt sich eine zweite Person dazu, gerät diese feine Abstimmung völlig aus dem Gleichgewicht:

Kinder auf dem E-Scooter: Ein unkalkulierbares Risiko

Besonders kritisch ist die Mitnahme von Babys und Kindern. Die eKFV macht bei der Frage des Alters keine Ausnahmen – der Transport von Minderjährigen auf dem Trittbrett ist ebenso illegal wie die Fahrt mit einem erwachsenen Beifahrer.

Das Risiko bei einer gemeinsamen Fahrt mit einem Kind ist unverantwortlich hoch. Selbst wenn das Kind dicht am Körper getragen wird oder sich an der Lenkstange festhält: Bei einer Kollision wirken enorme Fliehkräfte. Ein Kind hat nicht die physische Kraft, einem solchen Aufprall standzuhalten. Schlimmer noch – bei einem Frontalsturz fungiert der Körper des Kindes im ungünstigsten Fall als Airbag für den dahinterstehenden Erwachsenen.

Für den sicheren Transport von Kindern im Stadtverkehr sollten Eltern daher ausschließlich auf zugelassene Alternativen wie Fahrradanhänger oder Lastenräder mit entsprechenden Gurtsystemen ausweichen.

Ordnungsgeld, Punkte und die Versicherungs-Falle

Wer erwischt wird, muss sich auf verschiedene Sanktionsebenen einstellen. Die polizeiliche Kontrolle ist dabei meist noch der harmloseste Teil. Im aktuellen Tatbestandskatalog wird das Fahren zu zweit als Ordnungswidrigkeit eingestuft:

Art des Verstoßes / TatbestandDrohendes BußgeldPunkte in FlensburgFahrverbot
Zu zweit auf einem E-Scooter fahren10 EuroNeinNein
Verstoß gegen AGB (Leih-Anbieter)Ggf. Vertragsstrafe (oft 50–100 €) & Kontosperrung——
Unfallverursachung zu zweitRegress der Versicherung (bis 5.000 €)——

Die 10 Euro Verwarngeld, die Polizisten oder Mitarbeiter des Ordnungsamtes für die unzulässige Personenbeförderung erheben, klingen nach einem günstigen Tarif. Die wahre finanzielle Gefahr lauert jedoch im Vertrags- und Versicherungsrecht:

  1. AGB-Verstoß bei Leih-Anbietern: Nutzen Sie den Scooter eines kommerziellen Anbieters wie Tier, Lime oder Voi, verstoßen Sie mit der Fahrt zu zweit massiv gegen deren Allgemeine Geschäftsbedingungen. Einige moderne Scooter-Modelle sind mittlerweile mit Sensoren ausgestattet, die abnormale Gewichtsbelastungen registrieren und an den Betreiber melden. Die Folge ist in der Regel eine sofortige, dauerhafte Sperrung des Nutzerkontos sowie empfindliche Vertragsstrafen.
  2. Die Regress-Falle der Versicherung: Wirklich existenzbedrohend kann es bei einem Verkehrsunfall werden. Verursachen Sie zu zweit auf dem Scooter einen Schaden an einem geparkten Auto oder verletzen Sie einen Fußgänger, greift zwar zunächst die Kfz-Haftpflichtversicherung des Rollers. Die Versicherer werten die Fahrt zu zweit jedoch in aller Regel als grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheitsverletzung. Die Versicherung reguliert den Schaden des Unfallgegners, holt sich das Geld aber anschließend von Ihnen zurück. Dieser sogenannte Regress ist in der deutschen Kfz-Haftpflicht zwar gesetzlich auf maximal 5.000 Euro begrenzt – ein Betrag, der dennoch ein schmerzhaftes Loch in die Haushaltskasse reißt.

Weiterführende Informationen

Verkehrsexperten und Automobilclubs warnen seit Jahren vor den unterschätzten Gefahren der wendigen Flitzer. Alexander Schnaars, Sprecher des ADAC, bringt es auf den Punkt:

“E-Scooter sind ausschließlich für eine Person konzipiert. Wer zu zweit fährt, bringt sich und andere in erhebliche Gefahr, da sich das Fahr- und Bremsverhalten extrem verschlechtert.”

Für eine schnelle, visuelle Aufbereitung der wichtigsten Regeln rund um E-Scooter (inklusive Promillegrenzen und Radwegnutzung) lohnen sich folgende Quellen:

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